Pfarrkirchenrat

Der Kirchenrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und bestellten Mitgliedern.

Die Zahl der bestellten Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der in der Pfarre lebenden Katholiken und beträgt in Absam Eichat drei. Eine Funktionsperiode dauert fünf Jahre, zweimalige Wiederwahl ist möglich, die Altersgrenze ist mit 75 Jahren festgelegt.

Ein Mitglied des Kirchenrates gehört auch dem Pfarrgemeinderat an, um eine entsprechende Koordination zwischen den beiden Gremien zu gewährleisten.

Der Pfarrkirchenrat wird vom Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, von diesem mittels Dekret bestellt und vom Pfarrer angelobt.

Dem Pfarrkirchenrat obliegt die Verwaltung des Kirchenvermögens (Mobilien und Immobilien). In seinen Aufgabenbereich fallen auch der Abschluss aller Pacht-, Miet-, Verkaufs- und Dienstverträge sowie die Verantwortlichkeit für die Kirchenrechnung und für Anliegen des Kirchenbeitrags. Auch sämtliche Bauangelegenheiten - Neu- oder Umbauten, Renovierungen, Restaurierungen - gehören zu seinem Wirkungsbereich.

Die Hilfestellung in allen ökonomischen und finanziellen Belangen soll es dem Pfarrer ermöglichen, sich mehr seinen eigentlichen seelsorglichen Aufgaben widmen zu können.

 

Der PKR in Eichat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pfarrer Martin Nwafor Chukwu - Vorsitzender

  • Rudolf Mayr - Stellvertretender Vorsitzender

  • Markus Mair

  • Franz Ramsbacher

Aktuelle Termine

Adresse

Pfarrbüro Absam-Eichat
St. Josef
Salzbergstraße 50
6067 Absam, Österreich
Tel.: +43 5223 52153
Pfarre.Eichat@dibk.at


Pfarrladen Basilika

Öffnungszeiten
Di, Mi, Do, Fr und Sa
10-12 Uhr und 14-18 Uhr
Sonn- und Feiertag
11-18 Uhr
montags geschlossen


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